Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemeinsame Vertragsbedingungen für Ein- und Verkauf
1. Wir kaufen und verkaufen ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen  Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir ausdrücklich.

2. Jeder Vertragsabschluß sowie jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge des den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UNCITAL) findet keine Anwendung.

4. Ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien und zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen  gelten die "Usancen und Klassifizierungen des Metallhandels" (Herausgeber: Verein Deutscher Metallhändler e.V.), jeweils in ihrer neuesten Fassung. Im übrigen gelten die INCOTERMS in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.

5. Gerichtsstand - auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse - ist Neuss. Wir sind berechtigt, unseren Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen.

6. Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel in dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine möglicherweise nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bedingung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der betreffenden Bestimmung möglichst
nahe kommt.

Einkaufsbedingungen
Bestellung
Falls nicht innerhalb von 8 Werktagen eine schriftliche Ablehnung bei uns eingeht, gilt unsere Bestellung als angenommen.

Preise
Diese Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. und Verpackung. Eine Verpflichtung zur käuflichen Übernahme von Packmitteln besteht für uns nicht. Auf Wunsch wird die Verpackung an den Lieferanten unfrei zurückgesandt, wobei wir für Beschädigungen nicht haften.

Lieferungen
Erfüllungsort für Lieferungen ist die von uns aufgegebene Empfangsstation. Die von uns angegebenen Liefertermine sind Fixtermine i. S. des § 376 HGB. Über eventuell eintretende Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat der Verkäufer uns unverzüglich schriftlich zu informieren und Nachweis durch Urkunden zu führen.

Erfüllung und Zahlung
Erfüllungsort für Zahlungen ist Meerbusch. Rechnungen des Verkäufers werden, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen sind, netto Kasse nach Eingang und Richtigbefund der Ware auf unserem Lager bzw. auf der vereinbarten Empfangsstation reguliert. Mehrleistungen und sonstige Kosten, die nicht vertraglich vereinbart sind und die nicht in unserer schriftlichen Bestellung aufgeführt sind, können wir ablehnen.

Vertragsstrafe
Für den Fall der Nichterfüllung seiner vertraglichen Lieferverpflichtungen ist der Verkäufer verpflichtet, an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Wenn wir trotz Nichteinhaltung der Fixtermine auf Erfüllung der Lieferverpflichtung bestehen, ist der Verkäufer verpflichtet, an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Auftragssumme für jeden Arbeitstag des Verzuges, höchstens jedoch 10 % des Auftragswertes zu zahlen. Auch insoweit behalten wir uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Rückerstattungen aus Anzahlungen sind ab Verzugszeitpunkt mit 4 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

Gewährleistung
Der Verkäufer sichert zu, daß die Ware in seinem Eigentum steht, frei von Rechten Dritter ist und den vereinbarten Qualitäts- und Mengenangaben entspricht. Der Verkäufer sichert desweiteren zu, daß die Ware frei von explosiven Stoffen, frei von Radioaktivität sowie frei von umweltgefährdenden Stoffen bzw. von Stoffen ist, deren Entsorgung mit besonderem
Aufwand verbunden ist. Der Verkäufer räumt uns das Recht ein, Gewichts- und Materialdifferenzen innerhalb von 8 Arbeitstagen, Qualitätsmängel nach Analyse innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen nach Eingang der Ware zu rügen. Bei Materialbeanstandungen ist der Verkäufer verpflichtet, uns
unverzüglich Material in vertragsgemäßer, einwandfreier Beschaffenheit nachzuliefern. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Nachlieferung von der vorherigen Rückgabe der mangelhaften Ware abhängig zu machen.

Aufrechnung und Abtretung
Gegen Forderungen des Verkäufers können wir mit allen eigenen, gegen ihn bestehenden Ansprüche sowie mit Ansprüchen mit uns verbundener Unternehmen aufrechnen. Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine Forderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

 

Verkaufsbedingungen
Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager oder ab Werk zuzüglich Fracht, MwSt., öffentliche Abgaben und Zölle. Ändern sich zwischen Vertragsabschluß, und Vertrags- (Teil-)abwicklung Zölle, Steuern, Frachten, Energiekosten und sonstige Abgaben, so sind wir berechtigt, diese Kosten an den Käufer weiterzubelasten.

Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug so rechtzeitig zu erfolgen, daß wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Der Käufer ist lediglich insoweit berechtigt, die Aufrechnung zu erklären bzw. ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, als ihm ein gleichartiger, fälliger Gegenanspruch zusteht
und dieser Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer für die Zeit des Verzuges Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn, er weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor.
Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung auf Seiten des Käufers ergibt, die unseren Zahlungsanspruch gefährdet, sind wir berechtigt, unseren Zahlungsanspruch unabhängig von der Laufzeit etwa
erhaltener Wechsel fällig zu stellen.

Liefer- und Leistungszeit
Erfüllungsort für die Lieferungen ist das Lieferwerk, das Lager oder die Entfallstelle. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Lieferung ist durch uns verschuldet. Die vertraglich vereinbarten Lieferzeiten sind annähernd. Sie beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klarstellung
aller Ausführungseinzelheiten. Sie verstehen sich ab dem Ort der Versendung. Vereinbarte Lieferfristen werden durch Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen jeder Art oder Nachträglich auftretende Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware aufgeschoben, es sei denn, daß uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder der von uns zu
vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, Schadensersatzansprüche werden in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir verpflichten uns, den Käufer über eintretende Lieferbehinderungen der oben genannten Art unverzüglich zu informieren. Dauert die länger als sechs Monate an, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geraten wir mit unseren Lieferungen in Verzug oder dauert die Lieferbehinderung der oben genannten Art länger als sechs Monate an, so muß der Käufer eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche werden in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dieser Ausschluß gilt auch für den Fall, daß wir aufgrund eines bestehenden Lieferhindernisses der oben genannten Art vom Vertrag zurücktreten.

Maße, Gewichte und Liefermengen
Maßgebend sind die von uns oder von unseren Erfüllungsgehilfen ermittelten, in den Versand bzw. Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Eventuell auftretende Gewichtsverluste während des Versandes/Transportes gehen zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Hereingabe von Wechseln - auch Refinanzierungs- und Umkehrwechsel-, Schecks sowie sonstiger erfüllungshalber erbrachter Leistungen durch den Käufer gilt die Bezahlung erst mit der Einlösung als erledigt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur
Sicherung unserer Saldoforderung. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren. Durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so
überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Ware oder Sache im Umfang des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermächtigt. Für den Fall der Veräußerung der Ware - gleich in welchem Zustand - tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderung gegen seine Abnehmer an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Für den Fall der wesentlichen Vermögensverschlechterung auf Seiten des Käufers sind wir berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zur Einziehung der hinaus resultierenden Forderungen zu widerrufen. Wir sind in diesem Fall des weiteren berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Der Käufer kann diese Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
Einwirkungen Dritter, sei es auf unser Eigentum, sei es auf die abgetretenen Forderungen, hat der Käufer uns unverzüglich telegrafisch oder fernschriftlich unter gleichzeitiger Übersendungen aller für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention durch uns trägt der Käufer.
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherungshalber; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Gewährleistung
Qualitätsmängel sind spätestens innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be-bzw. Verarbeitung sofort einzustellen. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge sind wir zur Rücknahme der Mangelhaften Ware und zur Ersatzlieferung berechtigt und gewähren
entsprechenden Preisnachlaß. Kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, so steht dem Käufer nach einer angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden), sind ausfeschlossen, es sei denn, eine von uns erklärte Zusicherung habe sich auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckt und/oder uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last und/oder wir hätten eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt,
soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Etwaige Gewährleistungsansprüche entfallen, sofern der Käufer uns keine Gelegenheit gibt, uns von den gerügten Mängeln selbst zu überzeugen. Insbesondere hat der Käufer uns die mangelhafte Ware oder Proben hiervon auf unser Verlangen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/odr finden.


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